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Aufgabe:
Bildung und Teilhabe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beantragen
Zuständigkeit
Beratungsservice - Leistungsbereich 2
Gruppenleiterin Carola Tönnies
Wilhelm-Höpfner-Ring 4
D-39116 Magdeburg
Telefon
 : 
0391 540-3481
E-Mail
 : 
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Wenn Sie finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Angeboten in Schule, KiTa, Kindertagespflege und Freizeit sowie Verpflegung und Beförderung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.




[+ Allgemeine Informationen

[+ Erforderliche Unterlagen

[+ Fristen

[+ Rechtsgrundlage

[+ Verfahrensablauf

[- Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

  • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
  • Sozialhilfe
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 

haben oder deren Familien 

  • Kinderzuschlag oder
  • Wohngeld

beziehen.

Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.




[+ Gebühren (Kosten)
Verfügbare Formulare
Antrag Otto-City-Card / Bildung und Teilhabe
[PDF-Dokument : 1.2 MB]
Anlage zum Antrag auf Leistungen der Otto-City-Card
[PDF-Dokument : 788 kB]
BuT - Formbatt Lernförderung
[PDF-Dokument : 146 kB]
Informationsblatt BuT ab 01.08.2019
[PDF-Dokument : 303 kB]
Anlage 2 für eintägige/mehrtägige Fahrten der Schule/Kindertageseinrichtung
[PDF-Dokument : 823 kB]